Firma gründen auf Zypern – Unternehmensgründung

Zypern ist seit 2004 Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Firmen in Zypern haben somit vollen Zugang zum europäischen Binnenmarkt und können somit auch Niederlassungen oder Bankkonten in Österreich eröffnen.

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Eine Firmengründung in Zypern hat zahlreiche Vorteile gegenüber einer Unternehmensgründung in Österreich. In erster Linie sind dabei sehr einfache Gründungsmodalitäten und niedrige Unternehmensteuern zu nennen. Firmeninhaber, die ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen, genießen zudem erhebliche Steuervorteile. Daran hat auch die Bankenkrise in Zypern im Jahr 2013 nichts geändert. Vor einigen Jahren hat Zypern das „ZYPERN NON DOM“-Programm eingeführt, mit dem nach Zypern ziehende Investoren für den Zeitraum von siebzehn Jahren von in– und ausländischen Zinserträgen sowie Einnahmen aus Dividenden befreit sind.

Vorteile einer Firmengründung in Zypern

Die Vorteile einer Unternehmensgründung auf Zypern im Überblick:

  • einfaches und unbürokratisches Gründungsverfahren
  • sehr günstige Besteuerung im Vergleich zu Österreich und anderen EU-Staaten
  • Steuerbefreiung auf Zinserträge und Dividenden bei Wohnsitzverlagerung nach Zypern (Zypern Non Dom)
  • Möglichkeit der Kontoführung in Österreich
  • Erteilung einer VAT Nummer für den innereuropäischen Handel
  • guter Ruf der Zypern-Limited

Unternehmensformen in Zypern

Das zyprische Gesellschaftsrecht ist ähnlich dem Recht im Vereinigten Königreiches aufgebaut. Als Gesellschaftsformen kennt das zyprische Recht die Private Company, die Public Company und General Partnership und Limited Partnership. Im Bereich der Private Companies gibt es in Zypern drei wichtige Unternehmensformen, die bei der Gründung in Zypern interessant sein können:

  • die Zypern Limited (EU)
  • die Zypern Holding
  • die Zypern Produktionsgesellschaft

Besonders beliebt ist die Zypern Limited, eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Die Haftung eines Gesellschafters ist auf den Nennwert seiner Anteile beschränkt. Die Zypern Warenhandels- und Produktionsgesellschaft ist hauptsachlich Unternehmen attraktiv, die mit Waren handeln und diese an ihre Kunden ausliefern. Das vorteilhafte dabei ist, dass keine Lagerhaltung auf Zypern erforderlich ist.

Grundsätzlich können auch Gesellschaftsanteile an zyprischen Unternehmen übernommen werden. Dies ist allerdings eher unüblich, da die meisten Gesellschaften einen ganz bestimmten Gesellschaftszweck verfolgen und mit der Übernahme auch alle Risiken aus vorangegangenen Geschäften übernommen werden.

Gründung einer Zyprischen Firma

Die wichtigste Voraussetzung für die Unternehmensgründung und für die steuerliche Anerkennung auch nach österreichischem Recht ist das Vorhandensein einer Betriebsstätte in Zypern. Eine „Briefkastenfirma“ reicht hierfür nicht aus. Wenn keine Betriebsstätte in Zypern besteht, werden bei einer Rechnungslegung an österreichische Kunden beispielsweise keine betrieblichen Ausgaben anerkannt. Für eine Betriebsstätte in Zypern, muss allerdings lediglich ein Büro angemietet werden. Dieses muss über eine vollfunktionsfähige Büroausstattung mit einfachen Möbeln und einer Telefonanlage verfügen. Darüber hinaus muss die Betriebsstätte ein Firmenschild am Eingangsbereich des Gebäudes besitzen und es muss jemand zu den Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein.

Die Anmietung eines vollausgestatteten Büros verursacht jedoch nur geringe monatliche Kosten (etwa 250 bis 350 Euro monatlich), da hierfür keine Mindestbürogrößen vorgeschrieben sind. Eine Telefonkraft kann entweder eingestellt oder geleast werden. Die Kosten für eine Teilzeitkraft werden mit mit etwa 300 Euro monatlich veranschlagt. Es gibt allerdings auch Dienstleister, die Komplett-Pakete, mit einer repräsentativen Geschäftsadresse, der Weiterleitung eingehender Post als Scan via E-Mail und die Entgegennahme von Anrufen anbieten. Die Kosten hierfür betragen etwa 1.000 Euro jährlich, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Organe einer Gesellschaft

Zur Gründung wird ein Director, ein Shareholder (Gesellschafter) und ein Secretary (Sekretär) benötigt. Die Aufgaben können aber auch in Personalunion übernommen werden. Das zyprische Recht lässt die Ausübung dieser Positionen durch einen Treuhänder zu. Director und Secretary können zu jedem Zeitpunkt ausgetauscht werden. Hier muss dann eine Meldung an das Handelsregister erfolgen. Ebenso muss jährlich ein Jahresabschluss erstellt und beim Handelsgericht sowie beim Finanzamt eingereicht werden. Der Abschluss besteht aus einer Bilanz und einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Neben den Organen der Gesellschaft müssen im Gesellschaftsvertrag Angaben zum Namen und Sitz der Gesellschaft sowie Angaben zum Grundkapital der Gesellschaft, zum Gesellschaftszweck und zur Begerenzung der Haftung der Gesellschafter auf ihren Einlageanteil enthalten sein. Auch Regelungen zur Hauptversammlung, zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Wahl- und Stimmrechte müssen im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Mit dem Gesellschaftsvertrag geht es dann zum Handelsregister. Wenn ein Treuhänder bestellt wurde, ist auch die Vorlage eines Treuhandvertrages erforderlich. Die Registrierung muss in Zypern durch einen in Zypern zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Das Gesellschaftskapital beträgt mindestens 1.000 Euro betragen.

Bankkonto

Wer eine Gesellschaft in Zypern gründet, benötigt auch ein Bankkonto bei einer zyprischen Bank. Hierfür kommen in erster Linie die Bank of Cyprus, die Piraeus Bank, die RCB Bank und die Cyprus Development Bank infrage. Teilweise müssen hier Mindestguthaben zwischen 500 und 1000 Euro bestehen. Wer mit seiner Firma Waren im Internet verkaufen möchte und hierfür Kreditkartenzahlung anbietet, benötigt zudem einen Merchant Account. Die Eröffnung kostet etwa 300 Euro.

Steuern in Zypern

Zypern bietet in vielerlei Hinsicht besondere steuerliche Vorteile für Unternehmen. Die reguläre Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften beträgt nur 12,5 %. Es erfolgt keine Besteuerung der Dividenden oder Gewinnen aus Aktienverkäufen der zyprischen Gesellschaft. Gewinne aus Lizenzgeschäften und aus geistigem Eigentum werden sogar nur mit 2,5 % besteuert. Zudem erhebt Zypern keine Gewerbesteuer. Haben Österreicher ihren Wohnsitz in Österreich, müssen sie die Dividendenzahlungen und Gewinne aus Aktienverkäufen allerdings in Österreich versteuern. Nach der Gründung der zyprischen Gesellschaft muss die steuerliche Anlage beim zyprischen Finanzamt erfolgen und die sogenannte VAT-Steuernummer, für den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union, beantragt werden.

Tipp: Wer auch seinen Wohnsitz nach Zypern verlagert, kann vollumfänglich von den niedrigen zyprischen Steuern profitieren. Durch das eingeführte „Zypern Non Dom“-Programm sind Ausländer, die nach Zypern ziehen sogar siebzehn Jahre von allen in- und ausländischen Zinserträgen sowie Einnahmen aus Dividenden befreit.

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Stand: 12/2024