Im Gegensatz zu Österreich gibt es in den Vereinigten Staaten kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Die Gesetzgebung und Regeln zur Firmengründung in den USA werden durch die 50 einzelnen Bundesstaaten selbst festgelegt (State Law). Nur in wenigen Einzelfällen kommen bundesrechtliche Regelungen (Federal Law) zur Anwendung. So kommt es, dass in den einzelnen Bundesstaaten teilweise ganz unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten.
So gründet man ein Unternehmen (LLC) in Delaware, USA
Der Bundesstaat Delaware (DE) an der Atlantikküste verfügt über ein außerordentlich liberales Gesellschaftsrecht. Das höchste Handelsgericht, das Delaware Court of Chancery arbeitet zudem sehr effizient und verfügt über eine lange Tradition und Erfahrung auch bei internationalen Wirtschaftsgeflechten. Das Besondere bei einer Gründung in Delaware ist, dass die Firma nur ihren rechtlichen Sitz dort haben muss. Der physische Standort kann sich in jedem anderen Bundesstaat befinden.
Besonders beliebt ist die Firmengründung in Delaware aber auch wegen der vergleichsweise geringen Steuern, die in diesem Bundesstaat erhoben werden. So ist es auch kein Wunder, dass etwa 900.000 Firmen, darunter 64 % der weltweit 500 umsatzstärksten Unternehmen, u.a. auch Google, Coca Cola ihren rechtlichen Sitz in dem kleinen Bundesstaat haben.
Mögliche Rechtsformen bei der Gründing in Delaware
Wer in Delaware gründen möchte, muss sich zunächst eine geeignete Rechtsform überlegen. Hierbei spielen Punkte, wie die Haftung, der Gründungsaufwand, die Kapitalausstattung und natürlich auch die Steuern eine Rolle. Wenn ein österreichisches Unternehmen in den USA Fuß fassen möchte, bietet sich die Gründung einer Tochtergesellschaft (Subsidiary) in Delaware an. So kann der Haftungsdurchgriff auf die österreichische Muttergesellschaft minimiert werden. Hierbei kann zwischen verschiedenen Rechtsformen gewählt werden. Obwohl im Detail Unterschiede zu den österreichischen Rechtsformen bestehen, gleichen sich jedoch die wesentlichen Strukturen.
Denkbar sind zum Beispiel:
- General, Limited oder Limited Liability Partnerships, vergleichbar mit den österreichischen Personengesellschaften (OHG bzw. KG)
- Limited Liability Company, vergleichbar mit einer östererichischen GmbH
- Corporation, vergleichbar mit einer österreichischen Aktiengesellschaft
Die Gründung als Corporation
Der große Vorteile einer amerikanischen Corporation in Delaware ist, dass diese mit relativ wenig Aufwand gegründet werden kann und weitreichende Haftungsbeschränkungen bietet.
Das Gesellschaftskapital richtet sich nach dem Kapitalbedarf des Unternehmens. Die meisten Steuervorteile die Delaware bietet, können ebenso beansprucht werden. Es gibt zudem keine Vorschrift für ein Mindestkapital und die Geschäftsführung kann zentralisiert erfolgen. Die meisten österreichischen Unternehmen, die eine amerikanische Tochtergesellschaft gründen wollen, entscheiden sich daher für eine Corporation.
Formen einer Corporation in Delaware (USA)
Bei der Corporation gibt es drei unterschiedliche Formen.
1. Die Closely Held Corporation
Bei dieser Form ist die Anzahl der Gesellschafter begrenzt und die Aktien können nicht öffentlich, etwa an einer Börse, gehandelt werden. Anteile können erst dann verkauft werden, wenn sie zuvor den anderen gesellschaften zum Kauf angeboten wurden. Diese Gesellschaftsform ist vor allem für kleine österreichische Familienbetriebe interessant.
Die Aktien der Open Corporation können ohne größere Probleme verkauft werden. Zu beachten ist, dass eine Börsengenehmigung vorliegen muss, wenn die Zahl der Gesellschafter 35 übersteigt. Ist ein späterer Börsengang geplant, sollte die Gesellschaft als Open Corporation gegründet werden.
Soll die zu gründende Gesellschaft über den Verkauf von Aktien an eine große Zahl von Aktionären kapitalisiert werden, kann die Publicly Held Corporation gewählt werden. Der Aktienverkauf kann dann nach der Börsenzulassung über Börsenmakler an den Börsen stattfinden. Auch Private Placements sind möglich. Die Börsenzulassung muss bei der Securities & Exchange (SEC) beantragt werden.
Wie funktioniert eine Firmengründung in Delaware?
Um eine Corporation in Delaware zu gründen reicht es, wenn dort ein Zustellungsbevollmächtigter, der Registered Agent bestellt wird. Hierfür gibt es zahlreiche spezialisierte Dienstleistungsunternehmen und Anwaltskanzleien, die die erforderlichen Schritte gegen eine Gebühr vornehemen und sich selbst als Registered Agent anbieten.
Wenn Österreicher gründen, handelt es sich um eine Foreign Corporation. Diese benötigt eine Genehmigung (Qualification to do Business) vom Secretary of State für die Geschäftsausübung. Hierzu müssen die Unternehmensstatuten (Certificate of Incorporation) beim Secretary of State eingereicht werden. Der Gesellschaftsvertrag muss dabei Angaben zum Gesellschaftszweck, die Namen der Gründer sowie der Mitglieder des Board of Directors umfassen. Ein öffentliches Handelsregister existiert in den USA nicht. Die Secretary of State-Behörde kann jedoch ein Certificate of Good Standing ausstellen, mit dem die Registrierung nachgewiesen werden kann.
Board of Directors
Die Corporation benötigt zunächst ein Board of Directors. Dieser muss aus mindestens einem Director bestehen und wird durch die Aktionäre bestellt. Grundsätzlich kann auch ein Österreicher diese Position übernehmen und die Aufgaben von Österreich aus erfüllen. Das Board of Directors trifft vor allem geschäftspolitische Entscheidungen, kontrolliert die Corporation und bestellt die Executive Officers. Die Positionen können aber auch in Personalunion übernommen werden.
Executive Officers
Die Executive Officers sind normalerweise ein President, ein Treasurer (Schatzmeister) und ein Secretary (Schriftführer). Auch diese müssen keine US-Bürger sein und können in Österreich leben. Der Secretary darf wichtige Dokumente abzeichnen und der Treasurer ist für die finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Die Executive Officers können zudem jederzeit vom Board of Director abberufen werden.
Shareholder Meeting
Das Shareholder Meeting ist für die Aufsicht und für die Wahl der Directors zuständig. Es muss zudem bei grundlegenden Änderungen einberufen werden, etwa bei Änderungen der Gesellschaftsstruktur oder beim Verkauf großer Vermögenswerte.
Haftung
Die Corporation besitzt eine beschränkte Haftung. Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Kapitaleinlage, die sich am Bedarf der Gesellschaft orientiert. Gesetzliche Vorschriften über die Höhe gibt es nicht. Auch die österreichische Muttergesellschaft haftet regelmäßig nicht für die Verbindlichkeiten der US-Tochter in Delaware. Bei betrügerischen, absichtlichen Unterkapitalisierungen oder bei Verstoß gegen Gesetze ist jedoch eine Haftung der ausländischen Muttergesellschaft bzw. der Gesellschafter nicht ausgeschlossen.
Steuerliche Aspekte
Steuerlich werden die sogenannte C-Corporation und S-Corporation unterschieden. Eine C-Corporation unterliegt einer doppelten Besteuerung, das heißt, die Corporate Income Tax wird sowohl auf Bundesebene sowie in Delaware erhoben. Ebenso sind die Dividenden der Gesellschafter der einkommenssteuerpflichtig.
Bei der S-Corporation werden die Gewinne als Einkommen der Gesellschafter versteuert. Eine Besteuerung der Corporation selbst findet nicht statt. Damit ist die S-Corporation steuerlich vorteilhafter, allerdings müssen die Gesellschafter natürliche Personen mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit oder Besitzer einer Green Card sein.
Stand: 12/2024